Guthaben für Eigenheim entnehmen – bei Vertragsabschluss ab 1. Januar 2009
Die Entnahme kann für die Anschaffung oder Herstellung einer eigengenutzten Immobilie (Hauptwohnsitz) oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens herangezogen werden. Alternativ können Sie Ihr Guthaben auch für eine energetische Sanierung bzw. für einen barrierereduzierenden (altersgerechten) Umbau nutzen.
Die Entnahme muss bei der Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt und genehmigt werden.
Eine Entnahme ist bei Ihrem Vertrag nur zu 100% möglich, sodass das Vertragsverhältnis nach Auszahlung beendet wird (Mindestentnahmebetrag 3.000 Euro - bei energetischer Sanierung bzw. barrierereduzierendem Umbau 20.000 Euro).
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.